Landesregierung und Landtag von Baden-Württemberg haben eine Idee und Initiative des Städtetags Baden-Württemberg aufgegriffen und einen neuen "Erprobungsparagrafen" (§ 11 neu) im Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) eingeführt.
Der Zukunftsparagraf soll es ermöglichen, in der Frühkindlichen Bildung neue pädagogische und organisatorische Erkenntnisse zu entwickeln und zu erproben, vergleichbar den Schulversuchen in der schulischen Bildung.
Mögliche Wirkungen eines Zukunftsparagrafen
- Ermöglichung neuer und zukunftsfähiger Wege der Personalgewinnung, des Personalmanagements und der Personalsicherung
- Personaleinsatz neu denken
- Einsatz neuer pädagogischer Ansätze
- Alternative Angebotsformen der Kitas und Kindertagespflege zulassen
- Lokale Strategien zur Absicherung der Qualität
Aus Sicht des Städtetags Baden-Württemberg können die Herausforderungen in der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege nur auf lokaler Ebene und unter Einbezug aller vor Ort relevanter Akteure gelöst werden.
Die für die Kindergartenbedarfsplanung verantwortlichen Gemeinden und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe müssen miteinander konkret die Kita der Zukunft konzipieren.